Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gooische Landscaping Company


Spezialisiert auf den Bau und die Instandhaltung von Gründächern, Landschaftsgestaltung und Gartenpflege

Version: 09.09.2023


1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:

  • Auftragnehmer: Gooische Landscaping Company mit Sitz in Nieuw-Loosdrechtsedijk 67 A, 1231 KN, Loosdrecht, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 88485765.
  • Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit dem Auftragnehmer abschließt.
  • Vereinbarung: die Vereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen und/oder Produkten, einschließlich des Baus und der Instandhaltung von Gründächern, Gärten und damit verbundenen Tätigkeiten.


2. Anwendbarkeit

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Tätigkeiten des Auftragnehmers.
  • Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  • Die Geltung der Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.


3. Angebote und Vertragsabschluss

  • Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot (schriftlich oder mündlich) angenommen hat oder sobald der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Ausführung der Arbeiten begonnen hat.
  • Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in einem Angebot sind für den Auftragnehmer nicht bindend.


4. Ausführung der Arbeiten

  • Der Auftragnehmer wird die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausführen, kann jedoch keine Garantie für Ergebnisse in Bezug auf Naturprodukte wie Pflanzen und Vegetation übernehmen.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Informationen, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
  • Wenn während der Ausführung unvorhergesehene Umstände eintreten (wie z. B. versteckte Mängel, Bodenbeschaffenheit, Bauprobleme oder Probleme mit den Rohrleitungen), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen und/oder zusätzliche Arbeiten in Rechnung zu stellen.


5. Liefer- und Ausführungszeiten

  • Die angegebenen Ausführungstermine und Fristen sind lediglich Richtwerte. Eine Überschreitung dieser Termine berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung oder zur Vertragsbeendigung.
  • Witterungsbedingungen oder andere unvorhergesehene Umstände können den Zeitplan beeinflussen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten ohne Haftung neu zu terminieren.


6. Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  • Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor der Terminierung der Arbeiten eine Anzahlung zu verlangen.

Musterzahlungsplan (sofern nichts anderes vereinbart ist):

  1. 30 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung.
  2. 40 % Zwischenzahlung zu Beginn der Arbeiten.
  3. Die restlichen 30 % sind bei Lieferung zu zahlen.
  • Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde ohne Mahnung sofort in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem Gesetz über Inkassokosten (mindestens 15 % des Hauptbetrags, mindestens jedoch 150 €) fällig.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.


7. Garantie

  • Für installierte Gründächer und Gartenpflanzen gilt eine einjährige Garantie, vorausgesetzt, die Wartung wurde vollständig und nachweislich gemäß den Richtlinien des Auftragnehmers durchgeführt.
  • Die Garantie erlischt, wenn:
  • Die Arbeiten wurden von Dritten ohne die schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers verändert oder instand gehalten;
  • Der Auftraggeber hat den Rat des Auftragnehmers nicht befolgt;
  • Schäden entstehen durch Witterungsbedingungen, Tiere, Schädlinge, Krankheiten oder andere äußere Einflüsse;
  • Der Schaden wurde durch Mängel an der bestehenden Dach- oder Gartenkonstruktion verursacht.
  • Für Naturprodukte (wie Pflanzen, Gras, Bäume) wird keine Garantie auf Nachwachsen oder Lebensdauer gegeben.


8. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für direkte Schäden, die die unmittelbare Folge eines nachweisbaren und zurechenbaren Mangels sind.
  • Die Haftung des Auftragnehmers ist in allen Fällen auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Auftrags (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag, der im jeweiligen Fall vom Haftpflichtversicherer ausgezahlt wird.
  • Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für:
  • indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn;
  • Schäden, die durch mangelhafte bestehende Bauwerke, Kabel, Rohre, Bodenverhältnisse oder Entwässerungssysteme verursacht wurden;
  • das Ausbleiben des gewünschten Wachstums oder der Blüte von Pflanzen.


9. Eigentumsvorbehalt

  • Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Materialien, Pflanzen und Bepflanzungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Auftraggebers (einschließlich der Zahlungen) Eigentum des Auftragnehmers.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Material zurückzunehmen, wenn die Zahlung nicht erfolgt.


10. Höhere Gewalt

  • Höhere Gewalt bezeichnet alle externen Ursachen, die die Vertragserfüllung vernünftigerweise verhindern und nicht dem Auftragnehmer zugerechnet werden können, einschließlich Wetterbedingungen, staatlicher Maßnahmen, Krankheit, Materialknappheit, Transportprobleme oder Störungen bei Zulieferern.
  • Im Falle höherer Gewalt kann der Auftragnehmer den Vertrag aussetzen oder kündigen, ohne für Schäden haftbar zu sein.


11. Beschwerden

  • Beanstandungen bezüglich der Ausführung der Arbeiten müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden.
  • Wird diese Frist überschritten, erlischt jeglicher Anspruch auf Reparatur oder Entschädigung.
  • Das Einreichen einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.


12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  • Alle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
  • Streitigkeiten werden zunächst im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt. Sollte dies scheitern, werden sie ausschließlich dem zuständigen Gericht am Sitz des Auftragnehmers vorgelegt.


📍 Landschaftsbauunternehmen GooischeNieuw-Loosdrechtsedijk 67 A1231 KN, LoosdrechtHandelskammer: 88485765Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: [Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]🌐 Website: www.hoveniersbedrijfgooische.nl✉️ E-Mail: info@hoveniersbedrijftgooische.nl📞 Telefon: 31 6 46926949